PIEMONTPUR di Birgit Trager (im Folgenden genannt PIEMONT PUR) ist ein Online-Reiseveranstalter, gegründet 1996 und seit 2022 mit Sitz in Italien – 12060 Castiglione Falletto.

1. Allgemeines/Vertragsbedingungen
PIEMONT PUR ist als Reise-Veranstalter für individuelle Piemontreisen tätig.
Die Anmeldung kann schriftlich (Internet, E-Mail) oder mündlich erfolgen. Sie wird von PIEMONT PUR schriftlich bestätigt und ist damit für den Kunden verbindlich.

2. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde PIEMONT PUR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch PIEMONT PUR zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. PIEMONT PUR informiert über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist PIEMONT PUR an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisekunde innerhalb dieser Frist das neue Angebot annimmt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande. Zur Vollständigkeit der Buchungsunterlagen benötigt PIEMONT PUR die Anschrift des Kunden und eine Mobiltelefonnummer, unter der der Kunde während seinem Aufenthalt im Piemont erreichbar ist. Mit der Buchung bestätigt der Kunde sein Einverständnis, dass diese Daten ausschließlich an die vom Kunden gebuchten Dienstleister der Programme (z.B. Hotels, B&B, Agriturismo, Restaurants, Besichtigungen) weitergegeben werden dürfen.

Die Annahme bedarf der Schriftform. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.

3. Aufgaben von PIEMONT PUR
PIEMONT PUR unterstützt und berät den Kunden bei der Wahl einer geeigneten Unterkunft/Veranstaltung/Reise. PIEMONT PUR verfügt nicht über bestimmte Unterkünfte. PIEMONT PUR vermittelt Unterkünfte und Veranstaltungen im Namen des jeweiligen Besitzers/Veranstalters. Die Buchungsbedingungen sind je nach Unterkunftsbetrieb/Veranstalter unterschiedlich, diese werden beim Unterkunftsbetrieb/Veranstalter erfragt und dem Kunden mitgeteilt. Die von PIEMONT PUR zusammengestellten Komplettreisen sind durch eine Reisepreis-Versicherung  (Insolvenzversicherung) „Fondo di Garanzia“ bei IMA ITALIA ASSISTANCE, Police Nr. SOLV/2022/129 abgesichert.

Zur Angebotserstellung für Kunden benötigt PIEMONT PUR nur die Mailadresse und die Telefon Nummer (für Rückfragen) und unter Umständen auch die Angabe des Alters der Kinder (zur exakten Preisermittlung). Zur Vollständigkeit der Buchungsunterlagen benötigt PIEMONT PUR die Anschrift des Kunden und eine Mobiltelefonnummer, unter der der Kunde während seinem Aufenthalt im Piemont erreichbar ist. Mit der Buchung bestätigt der Kunde sein Einverständnis, dass diese Daten ausschließlich an die vom Kunden gebuchten Dienstleister der Programme (z.B. Hotels, B&B, Agriturismo, Restaurants, Besichtigungen) weitergegeben werden dürfen.

4. Kosten
Mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der Kundenanmeldung durch PIEMONT PUR ist die Buchung für den Kunden und für PIEMONT PUR verbindlich. Mit Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% bei Buchung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto von PIEMONT PUR zu leisten. Die Restzahlung erfolgt, wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Unterkunftsbetriebes/Veranstalters können Stornierungskosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Die jeweiligen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sind den Angaben der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten so ist PIEMONT PUR berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten. Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst sind, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 55 € pro Umbuchung berechnen.
Die Anzahlungen/Restzahlungen oder Gesamtzahlungen können per SEPA-Überweisung auf das deutsche oder italienische Konto oder auch perKreditkarte erfolgen.

5. Buchungsablauf
Aufgrund der Aufforderung vom Kunden an PIEMONT PUR die Buchung vorzunehmen erhält der Kunde schriftlich, per e-mail oder Post die Buchungsbestätigung, die die Bedingungen (Preis, Art der Unterkunft/Veranstaltung, Zahlungsweise, Stornierungsbedingungen) beinhaltet. Der Kunde bestätigt die Buchung und überweist zum angegebenen Termin die Anzahlung das Geschäftskonto von PIEMONT PUR.

6. Anzahlung/Restzahlung
Mit der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 25 % fällig. Zahlungen sind per SEPA-Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene deutsche oder italienische Konto von PIEMONT PUR oder per Kreditkarte zu begleichen. Die Restzahlung erfolgt gemäß den Vorgaben wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. PIEMONT PUR hat eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Versicherung kontaktieren, wenn Leistungen aufgrund der Insolvenz von PIEMONT PUR verweigert werden.
Insolvenzversicherung: „Fondo di Garanzia“ bei IMA ITALIA ASSISTANCE, Police Nr. SOLV/2022/129.

7. Leistungen und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot, bzw. in der Reisebestätigung. Die in dem Angebot enthaltenen Angaben sind bindend. PIEMONT PUR behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Angeboten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von PIEMONT PUR ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von PIEMONT PUR.

7.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) nicht in Anspruch, so hat er keinerlei Anspruch auf eine anteilsmäßige Kostenrückerstattung seiner gebuchten Reise. Alle Reisen werden von PIEMONT PUR gewissenhaft vorbereitet. Es wird keine Garantie für subjektiv vorgestellte Reiseerfolge geben.

9. Rücktritt, Stornierung, Umbuchung
Ein etwaiger Vertragsrücktritt bzw. eine Stornierung einer Unterkunftsbuchung/Veranstaltung hat vom Kunden gegenüber PIEMONT PUR stets in schriftlicher Form zu erfolgen. Hierbei gelten die jeweiligen Bedingungen des Unterkunftsbetriebes/Veranstalters, welcher Stornogebühren in unterschiedlicher Höhe erheben kann.

Bei Stornierung oder Umbuchung, z.B. einer Änderung des Reisetermins oder Reiseziels durch den Kunden erhebt PIEMONT PUR eine Gebühr in Höhe von 55 € pro Buchung. Zur Sicherheit des Kunden empfiehlt PIEMONT PUR  den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Die Rücktrittskosten werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt, sie variieren je nach Auswahl des Hotels.

Verlässt ein Teilnehmer die Gruppe vorzeitig, aus welchen Gründen auch immer, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
PIEMONT PUR hält sich abweichende Stornobedingungen vor, da diese bei den jeweilig gebuchten Dienstleistern variieren können.

Gebühren für zusätzliche, nicht im Pauschalpreis eingeschlossene Leistungen, die als solche extra ausgewiesen sind, wie z.B. bereits beantragte Visa und Eintrittskarten für Konzerte o.ä. und sonstige Veranstaltungen (Kochkurse in einem Pauschalarrangement) sind grundsätzlich nicht erstattbar.

Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.

10. Reiseversicherungen
Gegen die Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung versichern. PIEMONT PUR empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung. Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet PIEMONT PUR mit folgenden Versicherungen: Reise-Rücktrittskosten, Reisegepäck-, Reise-Unfall- und Reise-Kranken-Versicherung.

11. Rücktritt und Kündigung durch PIEMONT PUR
PIEMONT PUR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt PIEMONT PUR deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist PIEMONT PUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

12. Haftung bei Pauschalreisen
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

12.1 Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) Soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.

12.3 Haftung bei Vermittlung:
Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unterkunftsbetrieb bestehen gegen PIEMONT PUR nicht. Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln sowie Regressansprüchen sonstiger Art, die sich aus einer Schlecht- oder Nichterfüllung der beim Unterkunftsbetrieb gebuchten Leistungen ergeben, sind gegenüber dem Unterkunftsbetrieb geltend zu machen. Dieser haftet gegebenenfalls gegenüber dem Kunden im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen, die PIEMONT PUR auf besonderen Wunsch erfragen kann. Soweit von PIEMONT PUR eine Empfehlung erteilt wird, erfolgt dies unverbindlich. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. PIEMONT PUR ist Vermittler fremder Leistungen und haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, und nicht für die Leistungserbringung selbst. So haftet PIEMONT PUR nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen. Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigungen sowie Verspätungen unverzüglich beim Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. PIEMONT PUR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. PIEMONT PUR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
a) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
b)  Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet PIEMONT PUR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, PIEMONT PUR erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von PIEMONT PUR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet PIEMONT PUR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.

13. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PIEMONT PUR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann PIEMONT PUR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

14. Reklamation
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung unserer Reisen aufwenden, dennoch einmal Gründe zur Reklamationen haben, sind uns diese unverzüglich mitzuteilen. Die Reklamation ist dem Reiseleiter vor Ort mitzuteilen, um uns die Möglichkeit der Abhilfe einzuräumen. Die Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Reisepreisminderung anzuerkennen oder einzuräumen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegen den Veranstalter innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche gem. § 651j BGB verjähren innerhalb der Frist von 2 Jahren nach dem vertraglichen Reiseende.
Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen:

PIEMONTPUR di Birgit Trager
Via Cavour, 28
I-12060 Castiglione Falletto

Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

14.1 Mitwirkungspflicht des Reisenden

14.2 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.

14.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist, ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.

15. Wetter
Die Planung der Veranstaltungen und Reisen erfolgt auf Grundlagen der verfügbaren Wetterberichte. Dies gilt insbesondere für die Wanderungen Bike- und Skitouren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Wetterprognosen nicht immer zutreffend sind. Vorhersagen sind oft nur mit starken Einschränkungen möglich. Das Wetterrisiko mit all seinen Auswirkungen auf das ausgeschriebene Programm muss in Kauf genommen werden.

16. Absage der Vermittlung/Veranstaltung/Reisen durch PIEMONT PUR
Falls PIEMONT PUR aus Gründen höherer Gewalt eine Unterkunft/Veranstaltung vor Reiseantritt absagen muss, erfolgt Rückerstattung der vom Kunden bereits bezahlten Anzahlung oder Gesamtzahlung.

Kurse, Führungen und Gruppenreisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. PIEMONT PUR  ist bemüht auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Reise durchzuführen, sofern es für sie wirtschaftlich vertretbar ist. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, so handelt es sich nunmehr um ein völlig neues Angebot. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem zu errechnenden Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Reise durchgeführt werden kann.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Staatsbürger der EU benötigen für die Einreise nach Italien einen noch drei Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis – ein Visum ist nicht erforderlich. Angehörige anderer Staaten und Staatenlose erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente. PIEMONT PUR empfiehlt den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung.

18. Haustiere
Der Vermieter kann die Aufnahme eines Tieres verweigern, wenn der Kunde nicht darüber informiert hat, dass er ein Haustier auf die Reise mitnehmen wird oder wenn die vom Kunden gemachten Angaben über das Tier (z.B. über dessen Grösse) nicht der Realität entsprechen. Haustiere dürfen sich nicht im Restaurant oder am Schwimmbad aufhalten.

19. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an PIEMONT PUR an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.

20. Distanzierung von Inhalten externer Links
PIEMONT PUR hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten / Inhalte haben. PIEMONT PUR distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Webseite. Diese Erklärung gilt für alle Seiten dieser Site, auf denen Links oder Banner auf externe Inhalte abgehen.

21. Nebenabreden
Sämtliche Nebenabreden, Zusatzabreden und Änderungen sind schriftlich zu verfassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

22. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihre Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.

23. Gesetzliche Bestimmungen, Verwirkung und Verjährung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

Alle Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor.
Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist.

24. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der AGB zur Folge.

25. Newsletter
Piemont Pur versendet mehrmals im Jahr einen Newsletter mit Informationen und Angeboten. Wenn der Kunde das nicht wünscht, kann er sich per mail, Telefon oder über den Newsletter direkt davon abmelden.

26. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen PIEMONT Pur ist I -12100 Cuneo.