PIEMONTPUR di Birgit Trager (im Folgenden genannt PIEMONT PUR) ist ein Online-Reiseveranstalter mit Sitz in I-12060 Castiglione Falletto.
1. Allgemeines/Vertragsbedingungen
PIEMONT PUR ist als Vermittler zwischen Unterkunftsbetrieb/Veranstalter und Kunden tätig. Eine vom Kunden veranlasste und vom Unterkunftsbetrieb/Veranstalter angenommene Buchung einer Unterkunft/Veranstaltung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis. Parteien dieses Vertrages sind also der Unterkunftsbetrieb/Veranstalter bzw. dessen Besitzer und der Kunde. PIEMONT PUR haftet nicht für Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Einigen sich Kunde und Unterkunftsbetrieb/Veranstalter über eine Option/Reservierung/Veranstaltung, so begründet dies für PIEMONT PUR keine Verpflichtungen gegenüber dem Unterkunftsbetrieb/Veranstalter und dem Kunden.
Die Anmeldung kann schriftlich (Internet, Fax, E-Mail) oder mündlich erfolgen. Sie wird von PIEMONT PUR schriftlich bestätigt und ist damit für den Kunden verbindlich.
2. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde PIEMONT PUR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch (per Email) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch PIEMONT PUR zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. PIEMONT PUR informiert über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist PIEMONT PUR an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisekunde innerhalb dieser Frist das neue Angebot annimmt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande. Zur Vollständigkeit der Buchungsunterlagen benötigt PIEMONT PUR die Anschrift des Kunden und eine Mobiltelefonnummer, unter der der Kunde während seinem Aufenthalt im Piemont erreichbar ist. Mit der Buchung bestätigt der Kunde sein Einverständnis, dass diese Daten ausschließlich an die vom Kunden gebuchten Dienstleister der Programme (z.B. Hotels, B&B, Agriturismo, Restaurants, Besichtigungen) weitergegeben werden dürfen.
Abschluss des Pauschalreisevertrages / Vermittlung verbundener Reiseleistungen
Der Pauschalreisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder haftet für die Vertragsverpflichtung der von ihm angemeldeten Personen wie für seine eigenen Verpflichtungen.
Die Annahme bedarf der Schriftform. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
Nicht als Pauschal-Reiseleistung gelten Reiseleistungen, die wesensmäßig Bestandteil einer anderen Reiseleistung sind.
Keine Pauschalreise liegt vor, wenn nur eine Reiseleistung mit einer oder mehreren touristischen Leistungen:
1.) keinen erheblichen Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen oder als solches beworben werden oder
2.) getrennt bezahlt oder bezüglich jeder Leistung getrennte Rechnungen erstellt werden
3.) erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung ausgewählt und vereinbart werden
Die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter werden vor Vertragsabschluss übermittelt
3. Aufgaben von PIEMONT PUR
PIEMONT PUR unterstützt und berät den Kunden bei der Wahl einer geeigneten Unterkunft/Veranstaltung/Reise. PIEMONT PUR verfügt nicht über bestimmte Unterkünfte. PIEMONT PUR vermittelt Unterkünfte und Veranstaltungen im Namen des jeweiligen Besitzers/Veranstalters. Die Buchungsbedingungen sind je nach Unterkunftsbetrieb/Veranstalter unterschiedlich, diese werden beim Unterkunftsbetrieb/Veranstalter erfragt und dem Kunden mitgeteilt. Die von PIEMONT PUR zusammengestellten Komplettreisen sind durch eine Reisepreis-Versicherung “Fondo di Garanzia” abgesichert. Zur Angebotserstellung für Kunden benötigt PIEMONT PUR nur die Mailadresse und die Telefon Nummer (für Rückfragen) und unter Umständen auch die Angabe des Alters der Kinder (zur exakten Preisermittlung). Zur Vollständigkeit der Buchungsunterlagen benötigt PIEMONT PUR die Anschrift des Kunden und eine Mobiltelefonnummer, unter der der Kunde während seinem Aufenthalt im Piemont erreichbar ist. Mit der Buchung bestätigt der Kunde sein Einverständnis, dass diese Daten ausschließlich an die vom Kunden gebuchten Dienstleister der Programme (z.B. Hotels, B&B, Agriturismo, Restaurants, Besichtigungen) weitergegeben werden dürfen.
4. Kosten
Mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der Kundenanmeldung durch PIEMONT PUR ist die Buchung für den Kunden und für PIEMONT PUR verbindlich. Mit Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 15% bei Vermittlung der Übernachtungsbuchung bzw. 25% bei Buchung einer Komplettreise auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto der Unterkunft oder von PIEMONT PUR zu leisten. Die Restzahlung erfolgt, wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Manche Hotels verlangen zur Absicherung der Buchung die Angabe der Kreditkartennummer. Diese wird nur zu diesem Zweck an das Hotel und nicht an weitere Dritte weitergegeben. Die bei der Auslands-Buchung anfallenden Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen. Entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Unterkunftsbetriebes/Veranstalters können Stornierungskosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Die jeweiligen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sind den Angaben der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten so ist PIEMONT PUR berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten. Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst sind, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 55 € pro Umbuchung berechnen.
5. Buchungsablauf
Aufgrund der Aufforderung vom Kunden an PIEMONT PUR die Buchung vorzunehmen erhält der Kunde schriftlich, per e-mail, Fax oder Post die Buchungsbestätigung, die die Bedingungen (Preis, Art der Unterkunft/Veranstaltung, Zahlungsweise, Stornierungsbedingungen) beinhaltet. Der Kunde bestätigt die Buchung und überweist zum angegebenen Termin die Anzahlung an das Hotel oder auf das Geschäftskonto von PIEMONT PUR. Im Gegenzug erhält der Kunde von PIEMONT PUR die vollständige Adresse der Unterkunft. Die Anmeldung muss schriftlich (Internet, Fax, E-Mail) erfolgen. Sie wird von PIEMONT PUR schriftlich bestätigt und ist mit Versand der Buchungsbestätigung verbindlich. Zur Vollständigkeit der Buchungsunterlagen benötigt PIEMONT PUR die Anschrift des Kunden und eine Mobiltelefonnummer, unter der der Kunde während seinem Aufenthalt im Piemont erreichbar ist. Mit der Buchung bestätigt der Kunde sein Einverständnis, dass diese Daten ausschließlich an die vom Kunden gebuchten Dienstleister der Programme (z.B. Hotels, B&B, Agriturismo, Restaurants, Besichtigungen) weitergegeben werden dürfen.
6. Anzahlung/Restzahlung
Mit der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15 % bzw. 25 % fällig. Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Hotels, oder auf das deutsche Geschäftskonto von PIEMONT PUR zu begleichen. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Die Restzahlung erfolgt gemäß den Vorgaben wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Bezahlung kann per Banküberweisung oder nach Absprache auch per Paypal erfolgen. Bankomat- oder Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
Abweichend kann der volle Reisepreis auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500,00 EUR nicht übersteigt.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. PIEMONT PUR hat eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von PIEMONT PUR verweigert werden.
7. Leistungen und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot, bzw. in der Reisebestätigung. Die in dem Angebot enthaltenen Angaben sind bindend. PIEMONT PUR behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Angeboten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von PIEMONT PUR ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von PIEMONT PUR.
7.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu unterrichten.
7.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
7.4 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
1.) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a.) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b.) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
2.) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5.) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. Der Reisende hat das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) nicht in Anspruch, so hat er keinerlei Anspruch auf eine anteilsmäßige Kostenrückerstattung seiner gebuchten Reise. Alle Reisen werden von PIEMONT PUR gewissenhaft vorbereitet. Es wird keine Garantie für subjektiv vorgestellte Reiseerfolge geben.
9. Rücktritt, Stornierung, Umbuchung
Ein etwaiger Vertragsrücktritt bzw. eine Stornierung einer Unterkunftsbuchung/Veranstaltung hat vom Kunden gegenüber PIEMONT PUR stets in schriftlicher Form zu erfolgen. Hierbei gelten die jeweiligen Bedingungen des Unterkunftsbetriebes/Veranstalters, welcher Stornogebühren in unterschiedlicher Höhe erheben kann.
Bei Stornierung oder Umbuchung, z.B. einer Änderung des Reisetermins oder Reiseziels durch den Kunden erhebt PIEMONT PUR eine Gebühr in Höhe von 55 € pro Buchung. Zur Sicherheit des Kunden empfiehlt PIEMONT PUR den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer werden berechnet:
Bei Rücktritt von gebuchten Komplettreisen und Reiseangeboten, die aus mehreren Leistungen bestehen:
Bis 30 Tage vor Anreisedatum entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 10% vom Reisepreis.
30 – 15 Tage vor Anreisedatum: 40% vom Reisepreis.
14 – 7 Tage vor Anreisedatum: 70% vom Reisepreis.
Ab 6 Tage vor Anreisedatum: 95% vom Reisepreis.
Am Tag der Anreise, bei Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise: 95% vom Reisepreis.
Verlässt ein Teilnehmer die Gruppe vorzeitig, aus welchen Gründen auch immer, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
PIEMONT PUR hält sich abweichende Stornobedingungen vor, da diese bei den jeweilig gebuchten Dienstleistern variieren können.
Gebühren für zusätzliche, nicht im Pauschalpreis eingeschlossene Leistungen, die als solche extra ausgewiesen sind, wie z.B. bereits beantragte Visa und Eintrittskarten für Konzerte o.ä. und sonstige Veranstaltungen (Kochkurse in einem Pauschalarrangement) sind grundsätzlich nicht erstattbar.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 35,00 pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder/Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.
10. Reiseversicherungen
Gegen die Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung versichern. PIEMONT PUR empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung. Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet PIEMONT PUR mit folgenden Versicherungen: Reise-Rücktrittskosten, Reisegepäck-, Reise-Unfall- und Reise-Kranken-Versicherung.
11. Rücktritt und Kündigung durch PIEMONT PUR
PIEMONT PUR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt PIEMONT PUR deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist PIEMONT PUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
12. Haftung bei Pauschalreisen
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
12.1 Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) Soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.
12.3 Haftung bei Vermittlung:
PIEMONT PUR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschte Buchung zustande kommt. Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unterkunftsbetrieb/Veranstalter bestehen gegen PIEMONT PUR nicht. Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln sowie Regressansprüchen sonstiger Art, die sich aus einer Schlecht- oder Nichterfüllung der beim Unterkunftsbetrieb/Veranstalters gebuchten Leistungen ergeben, sind gegenüber dem Unterkunftsbetrieb/Veranstalter geltend zu machen. Dieser haftet gegebenenfalls gegenüber dem Kunden im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen, die PIEMONT PUR auf besonderen Wunsch erfragen kann. Soweit von PIEMONT PUR eine Empfehlung erteilt wird, erfolgt dies unverbindlich. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. Sämtliche für den Kunden recherchierten und erfragten Leistungen sowie Informationen gibt PIEMONT PUR, wie von Dritten erhalten, ohne inhaltliche Überprüfung an den Kunden weiter. PIEMONT PUR ist Vermittler fremder Leistungen und haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, und nicht für die Leistungserbringung selbst. So haftet PIEMONT PUR nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen. Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigungen sowie Verspätungen unverzüglich beim Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. PIEMONT PUR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. PIEMONT PUR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
a) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
b) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet PIEMONT PUR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, PIEMONT PUR erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von PIEMONT PUR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet PIEMONT PUR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
13. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PIEMONT PUR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann PIEMONT PUR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
14. Reklamation
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung unserer Reisen aufwenden, dennoch einmal Gründe zur Reklamationen haben, sind uns diese unverzüglich mitzuteilen. Die Reklamation ist dem Reiseleiter vor Ort mitzuteilen, um uns die Möglichkeit der Abhilfe einzuräumen. Die Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Reisepreisminderung anzuerkennen oder einzuräumen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegen den Veranstalter innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche gem. § 651j BGB verjähren innerhalb der Frist von 2 Jahren nach dem vertraglichen Reiseende.
Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen:
PIEMONTPUR di Birgit Trager
Via Cavour, 28
I-12060 Castiglione Falletto
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
14.1 Mitwirkungspflicht des Reisenden
14.2 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.
14.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist, ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.
15. Wetter
Die Planung der Veranstaltungen und Reisen erfolgt auf Grundlagen der verfügbaren Wetterberichte. Dies gilt insbesondere für die Wanderungen Bike- und Skitouren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Wetterprognosen nicht immer zutreffend sind. Vorhersagen sind oft nur mit starken Einschränkungen möglich. Das Wetterrisiko mit all seinen Auswirkungen auf das ausgeschriebene Programm muss in Kauf genommen werden.
16. Absage der Vermittlung/Veranstaltung/Reisen durch PIEMONT PUR
Falls PIEMONT PUR aus Gründen höherer Gewalt eine Unterkunft/Veranstaltung vor Reiseantritt absagen muss, erfolgt Rückerstattung der vom Kunden bereits bezahlten Anzahlung. Ist in der Veranstaltungsausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Veranstalter durch PIEMONT PUR vor Reiseantritt die Veranstaltung stornieren, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Kurse, Führungen und Gruppenreisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. PIEMONT PUR ist bemüht auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Reise durchzuführen, sofern es für sie wirtschaftlich vertretbar ist. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, so handelt es sich nunmehr um ein völlig neues Angebot. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem zu errechnenden Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Reise durchgeführt werden kann.
17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Staatsbürger der EU benötigen für die Einreise nach Italien einen noch drei Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis – ein Visum ist nicht erforderlich. Angehörige anderer Staaten und Staatenlose erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente. PIEMONT PUR empfiehlt den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung.
18. Allgemeine Hinweise für Appartements und Ferienhäuser
Mögliche Verspätungen am Anreisetag sind dem Vermieter für die gebuchte Unterkunft rechtzeitig mitzuteilen. Sollte der Mieter nicht zum vereinbarten Termin anreisen oder eine verspätete Anreise nicht melden, verliert der Mieter seinen Anspruch auf die vereinbarte Unterbringung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt. In Häusern mit nach Personenzahl gestaffelten Mietpreisen gilt jedes Kind als eine Person; bei Kindern im Kinderbett gelten die von den jeweiligen Eigentümern festgelegten Bedingungen. Der Mieter ist nicht berechtigt, andere Personen bzw. mehr als die angemeldeten Personen oder auch Tiere, als die im Mietvertrag bezeichneten, in dem angemieteten Appartement/Haus unterzubringen. Der Eigentümer ist berechtigt, diese Personen oder Tiere abzuweisen. Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, seinem mitgebrachten Haustier oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Er ist während der Mietzeit für das Appartement/Haus verantwortlich, insbesondere für die Sicherung der Türen und Fenster, und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden während seiner Mietzeit dem Vermieter zu melden bzw. zu ersetzen. Werden für das angemietete Appartement/Haus berechtigte Mängel beanstandet, kann der Gast/Mieter vom Eigentümer oder der Verwaltung vor Ort Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Mangel muss unverzüglich angezeigt werden. Unterlässt der Gast/Mieter die Reklamation innerhalb 24 Stunden verliert er seinen Anspruch auf Abhilfe, Minderung oder Schadensersatz. Kaution:Soweit in der Objektbeschreibung oder der Buchungsbestätigung angegeben, ist vor Ort an den Eigentümer/Verwalter in bar eine Kaution (keine Kreditkarten oder Verrechnungsscheck) in der angegebenen Höhe zu bezahlen. Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf, ist der Eigentümer/Verwalter berechtigt, dafür entstehende Kosten in Abzug zu bringen. Ansonsten wird die Kaution bei Ende der Belegung zurückerstattet. Weitere Hinweise:Es ist uns ein Anliegen, Sie ausführlich und umfassend über die einzelnen Häuser zu informieren, damit Ihnen Enttäuschungen an Ihrem Urlaubsort weitestgehend erspart bleiben. Bitte lesen Sie deshalb auch die folgenden zusätzlichen Anmerkungen und Tipps aufmerksam durch. Bei den von uns angebotenen Objekten handelt es sich um Privathäuser, die individuell und meist sehr persönlich ausgestattet sind. Mit unseren Haus-Beschreibungen wollen wir keine Übereinstimmungen über Fragen des Geschmacks erzielen. Einige der Häuser entsprechen nicht den modernen, bauvorschriftlichen Richtlinien. Architektonische Abweichungen von den heutigen Normen sind möglich (Treppenaufgänge, Decken- u. Türhöhen, Fenstergrößen usw.). Derartige Abweichungen stellen keine Mängel des Mietobjektes dar. Gleiches gilt auch für antike Betten und Bauernbetten.Unsere Objekte befinden sich überwiegend in ländlichen Gebieten, deshalb ist es für Piemont Pur wichtig, Sie auf einige Umstände, die nicht auftreten müssen aber evtl. eintreten können hinzuweisen: In Italien gibt es – außer den dort heimischen Insekten – manchmal auch Ameisen die lästig werden können. Skorpione und Schlangen sind selten aber u.U. möglich. In bestimmten Gebieten ist mit Hundegebell zu rechnen bzw. mit freilaufenden Hunden/Katzen auf den Grundstücken. Durch die Lage der Häuser ist mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten zu rechnen. Die technischen Einrichtungen in südlichen Ländern entsprechen nicht immer unserem Standard. Reparaturen können zuweilen länger dauern als erwartet. Swimmingpools sind in der Regel nur von Mai bis September in Betrieb und können auf eigene Gefahr mitbenutzt werden. Gelegentlich ist die Reinigung der Pools erforderlich und es kann vorübergehend zu Beeinträchtigungen kommen.
19. Haustiere
Der Vermieter kann die Aufnahme eines Tieres verweigern, wenn der Kunde nicht darüber informiert hat, dass er ein Haustier auf die Reise mitnehmen wird oder wenn die vom Kunden gemachten Angaben über das Tier (z.B. über dessen Grösse) nicht der Realität entsprechen. Haustiere dürfen sich nicht im Restaurant oder am Schwimmbad aufhalten.
20. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an PIEMONT PUR an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
21. Distanzierung von Inhalten externer Links
PIEMONT PUR hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten / Inhalte haben. PIEMONT PUR distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Webseite. Diese Erklärung gilt für alle Seiten dieser Site, auf denen Links oder Banner auf externe Inhalte abgehen.
22. Nebenabreden
Sämtliche Nebenabreden, Zusatzabreden und Änderungen sind schriftlich zu verfassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
23. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihre Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.
24. Gesetzliche Bestimmungen, Verwirkung und Verjährung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§ 651a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
Alle Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor.
Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren.
25. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der AGB zur Folge.
26. Newsletter
Piemont Pur versendet mehrmals im Jahr einen Newsletter mit Informationen und Angeboten. Wenn der Kunde das nicht wünscht, kann er sich per mail, Telefon oder über den Newsletter direkt davon abmelden.
27. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen PIEMONT Pur ist I -12100 Cuneo.